„Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen … hat sich das Deutsche Volk … dieses Grundgesetz gegeben.“ So beginnt die Präambel, der Vorspruch zum
Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland vom 23.Mai 1949.
Es stellt sicher, dass unser Land ein demokratischer, sozialer und föderaler Rechtsstaat bleibt. Für wesentliche Teile des Grundgesetzes gilt die sogenannte „Ewigkeitsklausel“ – sie können nicht geändert werden. Dazu gehören:
der Schutz der Menschenwürde (Art. 1 GG),
die Bindung staatlicher Gewalt an Recht,
die Staatsform (Republik), das Demokratieprinzip, das Sozialstaatsprinzip,
die Gewaltenteilung zwischen Regierung, Parlament und Justiz,
die Grundrechte aller Bürger (z. B. Meinungs- und Glaubensfreiheit).