Kreuze müssen in Gerichtssälen abgehängt werden und islamische Kopftücher dürfen jetzt dort getragen werden! Wie schizophren ist unsere Gesellschaft.
Im Kruzifix-Beschluss hatte das Bundesverfassungsgericht betont, dass Neutralität durch Selbstrestriktion nötig sei. Der Staat dürfe nicht selbst eine weltanschauliche Position beziehen, wie es sonst ein Bürger als Grundrechtsträger tut, Richter tragen nicht ohne Grund Roben, die die Privatkleidung verdecken sollen, und urteilen nicht als Privatperson, sondern „im Namen des Volkes“.
Aus diesem Grunde wird das BVerfG Kopftücher für Richterinnen (und nur darum geht es) nach seiner bisherigen Rechtsprechung nicht zulassen dürfen.
In weniger sensiblen Bereichen oder gar in der Freizeit sieht das ganz anders aus, da die Religionsausübung grundrechtlich geschützt ist.