10. Dezember: „Internationaler Tag der Menschenrechte“.

Glaubensfreiheit – einschließlich des Rechts auf Religionswechsel – gehört zu den grundlegenden Menschenrechten. International müssen aber vor allem Muslime, die eine andere Religion, etwa den christlichen Glauben, annehmen, mit Verfolgung rechnen, weil das Religionsgesetz Scharia den „Abfall vom Islam“ mit dem Tode bedroht. Darauf wird am „Internationalen Tag der Menschenrechte“, dem 10. Dezember, aufmerksam gemacht.(idea.de) Besonders Artikel 18 der UN-Menschenrechtserklärung wird ganz aktuell rigoros missachtet – das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit. Glaubens- und Kultusfreiheit, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit gehören zum Grundbestand der Menschenrechte. Diese Erkenntnis war auch im christlichen Abendland keineswegs immer selbstverständlich. Über viele Um- und Irrwege hat Europa zu dieser Erkenntnis gefunden.
Selbst in Europa greifen eine zunehmende Christophobie und Angriffe auf das Recht der Religionsfreiheit um sich. Dabei sichert Religionsfreiheit Freiheit für und nicht von Religion.

Das Naturrecht und die biblisch fundierte „Bürgschaft“ Gottes gibt es schon lange vor den Menschenrechten, jedoch gibt es umgekehrt keine Menschenrechte ohne das jüdisch-christliche Erbe der Gottebenbildlichkeit des Menschen. Wenn man dies als Christ hervorhebt, gibt man den Menschenrechten durch die Rückbindung ans göttliche Naturrecht, eine tiefere, dem Relativismus entzogene Verankerung. Die Notwendigkeit dieser Verankerung zeigt sich eindrücklich daran, dass gerade säkularisierte Gesellschaften, welche die Grundrechte offiziell hochhalten, das Grundrecht auf Leben (Abtreibung, Eugenik, aktive Sterbehilfe) immer mehr aushöhlen wollen.

 
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