Bundesverwaltungsgericht erlaubt Sterbehilfe. Bedrohliches Urteil!

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig???? hat in letzter Instanz das Urteil gefällt, dass der Zugang zu einem verschreibungspflichtigen Betäubungsmittel zur Selbsttötung „in extremen Ausnahmefällen“ nicht verwehrt werden darf. Es war doch klar, dass die aktive Euthanasie in Deutschland “durch die Hintertür“ eingeführt werden wird. Wer glaubt denn wirklich an Ausnahmen? Alles was je bei uns eine „Ausnahme “ war und uns so verkauft wurde, wurde in kürzester Zeit zur Regel, da die Menschen nicht gut informiert werden und aktive Sterbehilfe mit passiver gleichsetzen. Das sind die sanften Anfänge, denn eine offene Liberalisierung des Paragraphen 216 ist wegen der Euthanasieprogramme der Nazis bei uns nicht möglich. Selbsttötung mit staatlicher Zustimmung und Genehmigung führt in einen ethischen Abgrund und ist das Gegenteil von menschlicher Solidarität in schweren Lebenslagen. Das Sterben war in der bisherigen Menschheitsgeschichte kaum ein Problem. In Zeiten aber der Verdrängung von Sinnfragen, der Frage was nach dem Tod kommt, wird Sterben zu einer Herausforderung. Es gibt sie noch, die gläubigen Menschen, die trotz großer Leiden in Frieden und ohne „Sterbemittel“ von dieser Welt gegangen sind und dabei noch anderen Hoffnung gaben. Hier bewahrheitet sich: So wie man gelebt hat, so stirbt man. Somit ist der Tod nicht nur ein Bestandteil des Lebens, sondern dazu da, überwunden zu werden in ein ewiges. Ich meine den Tod als ewigen Zustand, der überwunden wurde.  Es gibt das ewige Leben. Gläubige Menschen, die man im Sterben erleben kann, wisen wohin sie gehen. Und das macht frei von Schrecken. Die „Sterbehilfe“ fängt in meinen Augen damit an, dass wir alte Menschen aufs Abstellgleis schieben, sie vereinsamen lassen obwohl man ihre Lebenserfahrung bräuchte und obwohl sie ein Recht auf Lebensfreuden hätten, beispielsweise an Enkelkindern. Alte Menschen zeigen uns, dass es mehr gibt als Leistung und Lebensstandard. Die Würde des alten Menschen zeigt sich, wie wir mit dem Leben um gehen. Anstatt ein schweres Leiden als Chance zum intensiven menschlichen Miteinander, zur liebevollen Begegnung zu begreifen, werden wertvolle Erfahrungen für den Leidenden und seine Mitmenschen „entsorgt“. Hier wird nicht nur wieder mal das Grundgesetz ausgehebelt, hier wird vorallem Gott beleidigt, Ihm alleine gebührt das Recht über Leben und Tod. Wir meinen Herr über unser eigen Selbst zu sein und vergessen dabei, dass wir es nicht sind. Wir haben bei Krankheit Angst, unser Leben nicht mehr in den eigenen Händen zu halten und wollen es somit beenden. Haben wir so wenig Hoffnung, dass wir uns an nichts mehr halten können? Der erste Schritt in Richtung Euthanasie.

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